Rechtsnews

Hier finden Sie Urteile und Hinweise auf aktuelle Entwicklungen

Streaming kein Urheberrechtsverstoß

EuGh, Urteil vom 5. Juni 2014 – C-360/13

„Wer geschützte Werke im Web nur „betrachtet“ (incl. Streaming, RAM, Caching), also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht.“

Amtlicher Leitsatz:

„Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.“

Zum Urteil.

Dipl.-Informatiker Matthias Löchel, Rechtsanwalt berät Sie in Fragen zum Urheberrecht.

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Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung ungültig

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 08.04.2014 – C- 293/12 und C-594/12 – die Richlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.

Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut notwendige beschränkt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sieht in der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung und der Gestattung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden zu den gespeicherten Daten einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten.

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Auseinandersetzung Kirch Deutsche Bank AG

Der Rechtsstreit zwischen der Kirch Gruppe und der Deutschen Bank AG wurde durch einen Vergleich beendet. Die Veröffentlichung des Vergleichs erfolgte im Bundesanzeiger. Diese musste die Deutsche Bank AG aufgrund § 248a Aktiengesetz (AktG) veranlassen.

Geben Sie im Bundesanzeiger z.B. die Suchbegriffe „Kirch Deutsche Bank“ ein; es erscheint dann eine Trefferliste in der der Vergleich mit Datum 14.02.2014 enthalten ist.

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IT Vertrag – Garantieausschluss und seine Voraussetzung

BGH, Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12 – wichtig auch für IT-Vertrag und die Haftungsbeschränkung

Die Ausführungen des BGH in seinem Urteil vom 25. September 2013, VIII ZR 206/12, zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung in AGB haben auch Bedeutung für AGB als Teil eines IT-Vertrages.

Im Ergebnis hatte der BGH eine Regelung in den AGB eines Autoverkäufers, nach der Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, für unwirksam erklärt. Diese Unwirksamkeit tritt jedenfalls dann ein, wenn der Garantieausschluss unabhängig davon gilt, ob die Säumnis des Garantienehmers mit seiner Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist.

Da auch viele IT-Dienstleister Garantien geben, ist diese Urteil auch für IT-Verträge von Bedeutung. Voraussetzung für den Ausschluss der durch AGB gewährten Garantie ist demnach, dass dieser nur dann eintritt, wenn die Missachtung vereinbarter Obliegenheiten ursächlich für den Schaden ist. Die Beweislast liegt bei dieser Formulierung beim Garantiegeber.

Dipl.-Informatiker Matthias Löchel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie, wenn Sie einen IT Vertrag abschliessen wollen; Niederlassungen finden Sie in Regensburg, Hamburg und Deuerling.

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