Urteile

Urteile und anhängige Verfahren zur:
– Haftung, Haftung der Geschäftsführer, des Vorstands und anderer gesetzlicher Vertreter sowie der Verfügungsberechtigten und des Treunehmers,
– Körperschaftsteuer,
– Steuerstrafrecht,
– Vorsteuer – Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer

Eigentum

Verwertung des Eigentums

BGH, Urteil vom 01.03.2013, V ZR 14/12, Verwertung vom eigenen Grundstück aus angefertigter Fotografien von Gebäuden, § 1004 BGB, JurPC Web-Dok. 123/2013

Zum Zuweisungsgehalt des Eigentums gehört auch das Recht, darüber zu entscheiden, wie eine Sache genutzt werden darf. Damit gehört zum Zuweisungsgehalt des Eigentums auch das Recht des Eigentümers, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile ziehen darf. Auch der Zuweisungsgehalt anderer absoluter Rechte wird beeinträchtigt, wenn die Grenzen einer erteilten Einwilligung überschritten werden. So deckt etwa die Einwilligung in eine bestimmte Form der Veröffentlichung eines Fotos durch den Fotografierten nur die Form der Veröffentlichung ab, in die eingewilligt wurde, nicht auch andere.

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Grundstückshandel

BFH Urteil vom 28.10.2015 – X R 22/13

Gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft, die selbst als Grundstückshändlerin tätig ist, vorliegen.

Der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Einmal mehr hat er darin bestätigt, dass bei der Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen sind, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden.

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Wirtschaftsstrafrecht

BGH 1 StR 373/15 – Urteil vom 27.10.2015 (LG Mannheim)

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil die Revision des Angeklagten verworfen und die Herabsetzung der Wertgrenze durch das Landgericht von 100.000 € auf 50.000 € für den Fall des großen Ausmaßes der Steuerhinterziehung als rechtsfehlerfrei bezeichnet. Der Senat hat ausdrücklich festgestellt, dass er an der 100.000 € Wertgrenze nicht mehr festhalte.

Bei der Ermittlung des Ausmaßes der Steuerhinterziehung können die hinterzogenen Steuern verschiedener Steuerarten addiert werden. Bei der Abgabe von Steuererklärungen für unterschiedliche Steuerarten und Besteuerungszeiträume liegen in der Regel mehrere Taten, die sogenannte Tatmehrheit, vor. Es liegt jedoch ausnahmsweise Tateinheit vor, wenn die Hinterziehungen durch dieselbe Erklärung bewirkt werden oder, wenn mehrere Steuererklärungen durch eine körperliche Handlung gleichzeitig abgegeben werden. Entscheidend dabei ist, dass die Abgabe der Steuererklärungen im äußeren Vorgang zusammenfällt und überdies in den Erklärungen übereinstimmende unrichtige Angaben über die Besteuerungsgrundlagen enthalten sind.

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GPL

Landgericht Bochum, Urteil vom 03.03.2016, I-8 O 294/15, Urheberrechtsverletzung durch Anbieten einer Open Source Software im Internet.

Das Landgericht Bochum hatte über eine Klage eines Softwareherstellers von Open Source Software gegen eine Universität zu entscheiden. Der Softwarehersteller machte die Verletzung von Urheberrechten geltend. Die Universität hatte Software, die unter der General Public License, GPL, zur Verfügung gestellt wurde genutzt, ohne auf die GPL selbst hinzuweisen und ohne der Software den Lizenztext der GPL beizufügen sowie ohne den Quellcode zugänglich gemacht zu haben. Zudem begehrte der Softwarehersteller die Feststellung, dass die Urheberrechtsverletzung an der Open Source Software zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn die berechtigte Nutzung der Software kostenfrei ist. Das Landgericht Bochum hielt die Klage für begründet. Es hat unter anderem ausgeführt, dass die Nutzungsberechtigung die Wahrung der GPL voraussetzen würde. Erforderlich ist danach insbesondere, dass auf die GPL hingewiesen, der Lizenztext der GPL beigefügt und der Quellcode zugänglich gemacht wird (Ziffern 1 und 3 der GPL).

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