Grundstückshandel

BFH Urteil vom 28.10.2015 – X R 22/13

Gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei Einbringung eines Grundstücks in eine Personengesellschaft, die selbst als Grundstückshändlerin tätig ist, vorliegen.

Der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Einmal mehr hat er darin bestätigt, dass bei der Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen sind, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden.

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