Eigentum

Verwertung des Eigentums

BGH, Urteil vom 01.03.2013, V ZR 14/12, Verwertung vom eigenen Grundstück aus angefertigter Fotografien von Gebäuden, § 1004 BGB, JurPC Web-Dok. 123/2013

Zum Zuweisungsgehalt des Eigentums gehört auch das Recht, darüber zu entscheiden, wie eine Sache genutzt werden darf. Damit gehört zum Zuweisungsgehalt des Eigentums auch das Recht des Eigentümers, darüber zu entscheiden, wer die wirtschaftlichen Vorteile ziehen darf. Auch der Zuweisungsgehalt anderer absoluter Rechte wird beeinträchtigt, wenn die Grenzen einer erteilten Einwilligung überschritten werden. So deckt etwa die Einwilligung in eine bestimmte Form der Veröffentlichung eines Fotos durch den Fotografierten nur die Form der Veröffentlichung ab, in die eingewilligt wurde, nicht auch andere.

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