Umsatzsteuer

Umsatzsteuer, Vorsteuer, Mehrwertsteuer

Wie sichere ich meinen Anspruch auf Vorsteuer? Diese Frage können wir Ihnen beantworten, da viele unserer Mandanten entweder in der Bauwirtschaft tätig sind oder Waren und Dienstleistungen in andere EU Länder exportieren oder aus diesen importieren. Die Bestimmungen des § 13 b (Leistungsempfänger als Steuerschuldner oder Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) des Umsatzsteuer-Gesetzes (UStG) stellen Unternehmer immer wieder vor Probleme. Wir können Sie in diesen Fällen beraten, wann z.B. ein Fall der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vorliegt und welche Merkmale eine ordnungsgemäße Rechnung aufweisen muss, damit der Vorsteuer Anspruch gesichert ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichen regelmäßig neue Urteile zur Anwendung des § 13 b UstG. So hat der EuGH entschieden, dass die Umsatzsteuer nicht vom Empfänger einer Dienstleistung gefordert werden kann, wenn dieser die Umsatzsteuer aufgrund der fehlerhaften Annahme, dass der Dienstleistungserbringer nicht über eine feste Niederlassung im Lande des Empfängers verfüge, bereits entrichtet hat.

Die Entscheidung ist abrufbar unter EuGH v. 23.04.2015 – C-111/14.

Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf Fälle, in denen z.B. durch die Überschreitung der Sechsmonats Frist eine Betriebsstätte begründet wird.

Die Mehrwertsteuer-Richtlinie und Ausführungen zur Mehrwertsteuer finden Sie hier.
Die Ausführungen auf dieser Seite sind keine Rechtsberatung für den Einzelfall.