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Für die Umsetzung Ihrer Idee, den Einzelhandel oder Großhandel mit innovativen Dienstleistungen über Ihren Online Shop zu verbinden, verlangen Sie nach einer Steuerberatung, die Ihre Online Prozesse unterstützt. Fachanwalt für Steuerrecht Löchel berät Sie bei dem Einsatz von IT bei Buchführung, Jahresabachluss, Steuererklärungen und Unternehmensentwicklung. Die seit dem 01.01.2015 geltenden Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen für eine ordnungsgemäße Führung von Büchern in elektronischer Form (GoBD) sind dabei eine Grundlage.

Buchführung, Jahresabachluss und Steuererklärungen können wir papierlos für Sie erledigen.

Dipl.-Informatiker und Fachanwalt für Steuerrecht Löchel kann Sie in fast allen Fragen zu Ihrem Unternehmen mit Online Shop beraten.