Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung ungültig

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 08.04.2014 – C- 293/12 und C-594/12 – die Richlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt.

Sie beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut notwendige beschränkt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sieht in der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung und der Gestattung des Zugangs der zuständigen nationalen Behörden zu den gespeicherten Daten einen besonders schwerwiegenden Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten.

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