Der Rechtsstreit zwischen der Kirch Gruppe und der Deutschen Bank AG wurde durch einen Vergleich beendet. Die Veröffentlichung des Vergleichs erfolgte im Bundesanzeiger. Diese musste die Deutsche Bank AG aufgrund § 248a Aktiengesetz (AktG) veranlassen.
Geben Sie im Bundesanzeiger z.B. die Suchbegriffe „Kirch Deutsche Bank“ ein; es erscheint dann eine Trefferliste in der der Vergleich mit Datum 14.02.2014 enthalten ist.