BGH: Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten in Internet – Portal

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13) hat, nicht völlig unerwartet, entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Internet – Portal hat. Die Entscheidung folgt der Argumentation aus dem „Spickmich“ Urteil aus 2009. Danach überwiegt das Recht auf freie Meinungsäußerung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung regelmäßig dann, wenn die Bewertung die berufliche Tätigkeit des Bewerteten betrifft und die Daten frei zugänglich sind. Ein Anspruch auf Löschung besteht natürlich dann, wenn die Bewertungen unzulässige Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.

Im vorliegenden Fall argumentierte das Gericht, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien Arztwahl ganz erheblich sei und das von der Beklagten betriebene Portal dazu beitragen könne, einem Patienten die aus seiner Sicht erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Anders verhält es sich bei persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten einer Internetseite. In diesem Falle kann Geschädigte einen Unterlassungsanspruch gegen den Portalbetreiber haben. Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist. Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Geschädigten weiterzugeben, so entschieden in BGH, Urteil vom 01.07.2014 – VI ZR 345/13.

Pressemitteilung zu BGH, Urteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13

BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08

BGH, Urteil vom 01.07.2014 – VI ZR 345/13

Kategorie: Rechtsnews