Selbstanzeige-Voraussetzungen werden verschärft

Das Bundeskabinett hat am 24.09.2014 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Steuerstrafrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen Beschlüsse der Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer umgesetzt werden. Das Gesetz wird somit, wie geplant, in der zweiten Jahreshälfte 2014 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Beide Koalitionspartner haben den Entwurf begrüßt, so dass einer geplanten Inkrafttretung zum 01.01.2015 nichts im Wege steht. Die Einzelheiten der Verschärfung können Sie den folgenden Ausführungen entnehmen.

Die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige sollen verschärft werden. Kernstück der Verschärfung ist die Verlängerung der Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre. Somit kann Straffreiheit nur erlangt werden, wenn die falschen oder unvollständigen Angaben korrigiert oder nachgeholt werden, die in den vergangenen zehn Jahren dem Finanzamt gegenüber gemacht worden sind.

Lesen Sie dazu auch die Einzelheiten unter „Verschärfung der Voraussetzung für strafbefreiende Selbstanzeige ab 01.01.2015„.

Eine vollständige Abschaffung der Selbstanzeige wird es wohl nicht geben. Das Interesse des Staates an Steuereinnahmen wiegt schwerer.

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Kategorie: Steuernews