Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung wurde vom Bundesfinanzhof entwickelt. Sie kann für die Betroffenen Vorteile oder Nachteile bringen. Von Vorteil kann sie sein, wenn dadurch die Aufdeckung sogenannter stiller Reserven verhindert wird, von Nachteil, wenn zuvor im Privatvermögen gehaltene Wirtschaftgüter, insbesondere Immobilien, zu Betriebsvermögen werden, was häufig unbeabsichtigt geschieht. Findet die Betriebsaufspaltung später ein Ende, werden die stillen Reserven aufgedeckt.

Bei der planmäßig herbeigeführten Betriebsaufspaltung wird zu einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, der Besitzgesellschaft, eine Kapitalgesellschaft, die Betriebsgesellschaft, gegründet.