EuGH gegen Störerhaftung beim offenen WLAN?

Der Generalanwalt beim EuGH vertritt in seinem Schlussantrag in der Rechtssache C‑484/14 Tobias Mc Fadden gegen Sony Music Entertainment Germany GmbH die Auffassung, dass ein Access Provider oder ein Unternehmen, das kostenlos öffentliche WLAN Zugänge anbietet bei einer Urheberrechtsverletzung nicht als Störer haftet. Wenn die Unterbindung der Rechtsverletzung nur durch eine Schließung des WLAN Netzes, Einführung von Passwörtern oder Überwachung der Kommunikation möglich ist, schränkt dies den Access Provider in seiner unternehmerischen Freiheit zu sehr ein.

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