Markenrecht

Markenrecht und Eintragungsfähigkeit einer Darstellung auf Website

Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstelle, wie beispielsweise eines „Apple“ -Flagship Stores, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte es abgelehnt, den Schutz dieser Darstellung auf das deutsche Hoheitsgebiet zu erstrecken. „Apple“ legte daraufhin Beschwerde beim Bundespatentgericht ein.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Kommentar:
Dieses Urteil hat Bedeutung für die Gestaltung einer Website. Unternehmen mit einem Onlineshop können eine Darstellung auf einer Website als Marke eintragen lassen, wenn die Darstellung die in dem Urteil genannten Voraussetzungen erfüllt.

Dipl.-Informatiker Matthias Löchel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht berät Sie, wenn Sie eine Darstellung auf einer Website als Marke eintragen lassen wollen; Niederlassungen finden Sie in Regensburg, Hamburg und Deuerling.

Kategorie: Rechtsnews