Medien

Mobbingattacke, Shitstorm, Beleidigung und Lügen im Internet – Was kann ich tun?

Ob Beleidigungen, Verleumdungen oder Lügen die im Internet verbreitet werden oder Mobbingattacke bzw. Shitstorm; hier sind nicht nur Personen des öffentlichen Lebens Betroffene, sondern auch immer öfter Privatpersonen.

Gerade im Internet werden über Bewertungsportale, in Foren oder auch in Blogs sehr gerne andere Personen gemobbt, bloßgestellt oder vorgeführt. Nicht zu selten berichten Betroffene regelrecht von „Attacken“ die sich auch über das Internet hinaus auf das Privatleben und Berufsleben auswirken können. Dies kann beispielsweise schon dann der fall sein, wenn beispielsweise private, heimliche oder auch lediglich „peinliche“ Fotoaufnahmen ohne Erlaubnis der abgebildeten Personen in Portalen wie facebook, twitter, xing, instagramm oder anderen sozialen Netzwerken, Chats und Fotochats veröffentlicht werden.

Beispiele:

In einen Zeitungsbericht war ein Foto übernommen worden, das aus einem nicht-öffentlichen Facebook-Account stammte: Das bewertete das Amtsgericht München in dem Urteil vom 15.06.2012, 158 C 28716/11, als Persönlichkeitsrechtsverletzung.In dem Zeitungsbericht ging es um staatsanwaltliche Ermittlungen. Der Ehemann der Klägerin, von deren nicht-öffentlichem Facebook-Account die Fotos stammten und auf denen auch die Klägerin abgebildet war, war Ende 2012 zu einer Freiheitssstrafe von sechs Jahren wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt worden. Auf den Fotos in dem Zeitungsbericht war unter anderem auch die Klägerin abgebildet

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13 über die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenbildern zu entscheiden und stellte dazu fest:

Mit einer unerlaubten Veröffentlichung von Patientenbildern werde in erheblicher Weise gegen die Schweigepflicht verstoßen und die Persönlichkeitsrechte des Patienten verletzt; dies gelte in besonderer Weise bei einer Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk, weil eine weitere Verbreitung der Bilder nicht kontrolliert werden könne.

Die Konstellationenen sind unendlich und der Schaden im sozialen Umfeld, beruflich und privat ist oftmals ebenso vielschichtig.

In allen Fällen gilt aber eins:

Für jeden Betroffenenen einer Mobbingattacke, eines Shitstorms oder Opfer von Beleidigungen, Verleumdungen sowie Lügen die im Internet verbreitet werden, gibt es in zivilrechtlicher Hinsicht den Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (weitere Einzelheiten erfahren Sie hier).

Sie haben das Recht sich zu wehren! – Nehmen Sie es sich!

Wenn man Betroffene/r einer Mobbingattacke, einer Beleidigung oder einer Lügen im Internet ist muss man dies nicht hinnehemen, sondern kann mit rechtlicher Unterstützung wirksam dagegen vorgehen:

Sie können im Einzelfall zum Beispiel Folgendes verlangen:

  • die Löschung der ehrverletzenden und rufschädigenden Behauptungen
  • den Widerruf
  • die Richtigstellung von Behauptungen im Internet durch entsprechenden neue Berichterstattung

und gegebenenfalls auch

  • Schadensersatz sowie Schmerzensgeld

Bei unberechtigter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken können Sie auch nachträgliche Lizenzgebühren fordern.

Medienberichterstattungen, Veröffentlichungen von Ton-, Film- oder Bildsequenzen im Internet betreffen dabei aber nicht immer nur Privatpersonen, sondern auch ganze Unternehmen und können dessen Ruf und Ehre in der öffentlichen Meinung herabwürdigen oder verächtlich machen. Dies kann ein Unternehmen in den wirtschaftlichen Rouin treiben. Aber auch hier kann geholfen werden durch den Schutz des sogenannten Unternehmenspersönhlichkeitsrechts.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht findet dann auch auf Unternehmen Anwendung:

zum Beispiel für den Geschäftsführer eines Unternehmens

zum Beispiel für das Unternehmen oder den einzelnen Betrieb als sogenanntes Unternehmenspersönlichkeitsrecht (für juristische Personen aus Art. GG)

Wenn etwa in einem Artikel ein Geschäftsführer eines Unternehmens ein leitender Angestellter oder sonstiger Mitarbeiter nicht beziehungsweise nicht nur in seinem privaten sondern beruflichem Lebensbereich angegriffen wird, sei es durch Beleidigung, falsche Verdächtigung oder falsche Tatsachenbehautpungen bietet das APR Schutz und Verteidigung.

Mehr dazu erfahren Sie in folgendem Artikel „Freie Meinungsäußerung und Unternehmenspersönlichkeitsrecht„.